BERLIN (eb). Jeder Mensch mit Typ-1-Diabetes sollte ab seinem fünften Erkrankungsjahr eine Netzhautuntersuchung nach vorheriger Pupillenerweiterung erhalten. Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes sollte sofort nach Erkennen der Erkrankung eine solche Untersuchung erfolgen, anschließend in jährlichen Abständen.